Die „Brutkasten-Mutter“
Lest hier meinen Artikel zur Leihmutterschaft; ein heikles Thema auf der ganzen Welt. Dazu habe ich drei Interviews geführt und unterschiedliche Sichtweisen beleuchtet.

Kaum ein anderes Thema in der Reproduktionsmedizin steht in derart kontroversiellem Diskurs wie die Leihmutterschaft - von der medizinischen bis zur rechtlichen, ethischen und auch psychologischen Sicht. Entscheidend ist, dass in Österreich die Leihmutterschaft rechtlich nicht möglich ist. Verwerflich dabei ist auch der sogenannte „Reproduktionstourismus“, wie ihn Mag. Martina Kronthaler von aktion leben in ihren Ausführungen benennt. Paare die sich ein Baby von einer „Brutkasten-Mutter“ wünschen, müssen in andere Länder verreisen. Bevorzugtes Land für die Leihmutterschaft ist die Ukraine. Erlaubt ist die Leihmutterschaft auch in der USA und vielen europäischen Ländern wie beispielsweise in Griechenland, Spanien, Portugal, Belgien oder Niederlande.
Unterschieden wird dabei zwischen der kommerziellen (gegen Bezahlung) und altruistischen Leihmutterschaft (Familienmitglied oder Bekannte trägt das Kind ohne finanzielle Abgeltung aus). Die kommerzielle Leihmutterschaft gibt auch insofern zu bedenken, dass die Vermittler dabei oft viel Geld mitschneiden. Der Gynäkologe DDr. Michael Feichtinger sieht bei der altruistischen Variante keine ethischen Bedenken, wenn Frauen aus medizinischen Gründen keine Kinder gebären können. Formen der Leihmutterschaft aus „Lifestyle“-Gründen lehnt er allerdings klar ab. Anders sieht das der Verein aktion leben, der sich freilich gegen jegliche Ausbeutung in der Reproduktionsmedizin einsetzt. Auch der psychologische Faktor sowohl für die biologische als auch die „Auftrags“-Mutter darf nicht außer Acht gelassen werden.
Gegner sehen in der Leihmutterschaft eine Verletzung der Rechte der Kinder und Frauen und die Befürworter eine Möglichkeit, dass auch kinderlose Paare ein Kind bekommen können.
Standpunkte von Experten
Interview mit Dr. Marco Nademleinsky, Rechtsanwalt und Experte im internationalen Familienrecht

"Ukraine als Zielland für kinderlose Paare"
Herr Dr. Nademleinsky, Leihmutterschaft ist ja in Österreich gesetzlich verboten?
Es ist rechtlich nicht möglich, denn nach österreichischem Zivilrecht ist die Frau, die das Kind geboren hat, auch rechtliche Mutter. Verboten ist es insofern, dass laut Fortpflanzungsmedizin-Gesetz der Klinik, die an einer Leihmutterschaft mitwirken würde, eine verwaltungsbehördliche Strafe droht.
Wie viele rechtliche Beratungen machen Sie jährlich?
Leihmutterschaft ist nicht so ein beratungsintensives Thema wie andere familiengerichtliche Verfahren. Durchschnittlich berate ich 60 bis 80 kinderlose Paare und kann dabei sehr viel an rechtlicher Aufklärung transportieren. Davon melden sich danach ungefähr 10 Paare wieder, die weitere Schritte eingehen möchten.
Wie sehen Sie die ethischen Fragestellungen?
Dazu möchte ich festhalten, dass die meisten Paare im Alter zwischen Ende 30 und Mitte 40 sind, sehr viele Versuche an künstlicher Befruchtung hinter sich haben und dementsprechend verzweifelt sind. Auf Grund des Alters haben sie oft auch keine Aussicht mehr auf Adoption. Angesichts der schwierigen persönlichen Situation treten die ethischen Fragen dann oft in den Hintergrund. Die ethischen Fragen stellen sich die Paare oft auch selbst und wie sie das Kind später am besten aufklären sollen.
Gibt es auch persönliche Grenzen?
Mein skurrilster Fall war ein alleinstehender Mann, der sich für eine Leihmutterschaft interessiert hat, da es bei dem letzten Kind so viel Probleme mit der Frau gegeben habe und er sich das nicht mehr antun wolle. Ich habe nach dem Erstgespräch dann entschieden, dass ich ihn nicht als Mandanten annehmen möchte.“. In so einem Fall überlege ich mir natürlich schon ob ich weiter mitmache.
Für welche Länder interessieren sich Ihre MandantInnen?
In letzter Zeit gab es ein zunehmendes Interesse für Griechenland, aber auch Tschechien. Jedoch interessieren sich 90 bis 95 Prozent meiner Paare für eine Leihmutterschaft in der Ukraine. Dort werden die Wunscheltern in die Geburtsurkunde eingetragen, die dementsprechend von den österreichischen Behörden anerkannt werden muss. Viele Eltern nehmen danach auch keine weitere rechtliche Beratung mehr in Anspruch und lassen es so auf sich beruhen.
Vielen Dank für das Gespräch!
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Marco Nademleinsky
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Dr. Marco Nademleinsky
Urheber: Udo Tietz
Interview mit Mag, Martina Kronthaler, Generalsekretärin von aktion leben

„Kinder werden vorsätzlich ihrer Wurzeln beraubt“
„aktion leben" ist gegen die Ausbeutung von Frauen durch Fortpflanzungsmedizin. Die kommerzielle Leihmutterschaft ist ein gut gehendes Geschäft. Besonders in ärmeren Ländern stellen Frauen ihren Körper in Notsituationen zur Verfügung. Wie sind die Zustände dort?
Eine dänische Studie dokumentierte den „Reproduktionstourismus“: Frauen werden in Armutsenklaven von den Agenturen rekrutiert, in Frauenfarmen untergebracht und als „Brutkästen“ benutzt.
Ist denn die altruistische Leihmutterschaft besser?
Nein, auch sie setzt Frauen großen Risiken aus und mutet Babys durch die Übergabe an eine fremde Person bei der Geburt einen schweren Verlust zu.
Gibt es gesundheitlichen Risiken?
Eine Leihmutter muss sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen und trägt damit das Risiko einer Überstimulation und von Fehlgeburten. Fast immer wird ihr ein doppelt fremder Embryo eingesetzt: Die Eizelle, mit der der Embryo befruchtet wird, stammt nicht von der Leihmutter, sondern einer fremden Frau. Und die Kinder tragen alle Risiken der Mutter mit.
Wie sehen Sie die rechtliche Seite?
Leihmutterschaft verletzt die Rechte der Kinder auf Kenntnis ihrer Herkunft. Denn diese kennen in den wenigsten Fällen ihre Leihmutter. Damit werden Kinder vorsätzlich ihrer Wurzeln beraubt. Ebenso verstößt diese Praxis gegen das Verbot des Kinderhandels. Denn die Leihmutter wird fast immer nur für das Liefern des gesunden Kindes bezahlt, nicht für die Schwangerschaft. Das Kind wird zum Gegenstand eines Vertrages, in denen meist steht, dass die Frau abtreiben muss, wenn das Kind behindert ist oder es zu Mehrlingsschwangerschaften gekommen ist.
Welche psychischen Auswirkungen gibt es?
Mit der Empfehlung an die Leihmütter, keine Bindung zu dem Kind aufzubauen, verleugnet die Leihmutterschaft grundlegende Bedürfnisse des Kindes. Gerade die vorgeburtliche Lebenszeit ist sehr bedeutsam für das Kind. Im Prinzip ist es für eine Frau unzumutbar das Kind nach der Geburt gleich wieder herzugeben. Im Vorfeld kann eine Leihmutter die psychischen Auswirkungen leider nicht wirklich abwägen. Aus all diesen Gründen treten wir für ein weltweites Verbot von Leihmutterschaft ein, die dementsprechend auch international geächtet werden sollte.
Vielen Dank für das Gespräch!
Foto:
Martina Kronthaler
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Ch. Schön/aktion leben
Interview mit Priv.-Doz. DDr. Michael Feichtinger, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Leiter des Wunschbaby-Institut Feichtinger

„Indiskutabel ist kommerzielle Leihmutterschaft“
In medizinisch begründeten Fällen sollte eine altruistische Leihmutterschaft durchaus erlaubt sein,“ stellt Feichtinger klar. Welche wären das?
Beispielsweise Patientinnen mit Zervixkarzinom, Frauen die ihre Gebärmutter verloren haben oder ohne Gebärmutter auf die Welt gekommen sind wie es beim Mayer-Rokitansky-Küster-Hauser Syndrom der Fall ist.
Zeigen viele ihrer Patientinnen Interesse für eine Leihmutterschaft?
Prinzipiell sehr wenig – ich betreue von insgesamt 1.000 Patientinnen, zwei bis drei Frauen pro Jahr die sich dafür interessieren. Wie stehen Sie zur altruistischen Leihmutterschaft? „Für mich gibt es da keine ethischen Bedenken. Natürlich kann es zu Konflikten innerhalb der Familie kommen, aber in diesem Fall wird niemand ausgebeutet.
Im Jahr 2018 sorgte die Großmutter, die ihr eigenes Enkelkind ausgetragen hat, für Schlagzeilen, wie stehen Sie dazu?
In diesem Fall ist die Mutter eines homosexuellen Sohnes als Leihmutter eingesprungen - das finde ich in Ordnung. Indiskutabel sind für mich kommerzielle Leihmutterschafts-Fälle, bei denen Frauen ihren Körper bewahren wollen und deshalb die Schwangerschaft an andere Frauen „auslagern“.
Und die psychologischen Auswirkungen?
Dieser Faktor spielt sicher auch bei der altruistischen Variante eine große Rolle, da die Frau in der Schwangerschaft eine Beziehung zum Kind aufgebaut hat. Bei der kommerziellen Leihmutterschaft ist es schwieriger, da der Leihmutter das Kind weggenommen wird und keinen Anspruch mehr darauf hat. In der USA erhalten diese Frauen danach oft psychologische Betreuung. Die negativen Auswirkungen für das Kind sind fraglich. Die Zeit in der Gebärmutter ist keine Phase, wo man als Kind eine psychologische Bindung zur Mutter aufbaut. Studien konnten keine Unterschiede zwischen Kindern von Leihmüttern und Kindern ihrer biologischen Mütter erkennen.
Was sagen Sie zu den Risiken?
Die sehe ich sowohl für die Leihmutter als auch die Spenderin eher gering an.“ Wie sieht es mit der rechtlichen Komponente aus? „Die Rechtssprechung ist von Land zu Land unterschiedlich. Die Anerkennung der Elternschaft kann ein Problem darstellen, wenn das Kind von einer anderen Frau ausgetragen wurde. Ich wäre auch dafür, dass sich männliche homosexuelle Paare durch Leihmutterschaft ihren Kinderwunsch erfüllen,“ gibt Feichtinger abschließend zu bedenken.
Vielen Dank für das Gespräch!
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Michael Feichtinger
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Wunschbaby Institiut Feichtinger
Auf Basis meines Artikels in der Ärzte Woche (bereits publiziert in der Ausgabe Nummer 35 vom 29.8.2019) verfasst und verändert von Dr. Sonja Vesely